In Finnland dürfen alle Personen unter 16 Jahren kostenfrei angeln. Personen über 16 Jahren müssen einen Angelschein kaufen, der 30 € kostet und 3 Jahre gültig ist. Darüber hinaus ist nach dem Jedermannsrecht jedermann das Angeln mit natürlichen Ködern erlaubt. Nur für das Angeln mit künstlichen Ködern bedarf es einer Bewilligung die sich je nach Ort und Klassierung des Gebiets (Naturschutzgebiet etc.) unterscheidet.
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Das schweizerische Bundesgesetz, gibt die allgemeinen Rahmenbedinungen, für die Fischerei vor. Die Kantone bestimmen aber über die Feinheiten (Schonmass, Schonzeit, erlaubtes und verbotenes Angelzubehör, und weiteres) selbst. Das heisst für die Fischer, daß in jedem Kanton, selten sogar an jedem See, andere Bestimmungen gültig sind. Dafür kennen die meisten Kantone das sogenannte Freiangelrecht. Das bedeutet mit einer Zapfenrute, die eine Anbissstelle hat, darf man ohne Patent angeln. Die Patentkosten und die Voraussetzungen um ein Patent zu erwerben sind je nach Kanton unterschiedlich.
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Das Angeln unterliegt grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung.
Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere:
- Einen gültigen Fischereischein, diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland).
- Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein, dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.
Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelverein) erworben werden. Dabei besteht die Möglichkeit das Gewässergrundstück einschließlich dem Fischereirecht zu pachten oder nur das Fischereirecht. Angelvereine pachten oft das Fischereirecht für viele Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals milder) als die Landesgesetze sein können. Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.
Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dies beruht meist auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.
Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das so genannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt als Fischwilderei und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
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Unter Eisangeln versteht man das Angeln im Winter auf zugefrorenen Gewässern. Dazu wird mittels eines Eisbohrers oder einer Motorsäge ein Loch in das tragende Eis gebohrt oder gesägt und dann entweder nur mit Schnur oder einer kurzen Rute geangelt. Neben natürlichen Ködern, wie Wurm, Köderfisch oder Fischfetzen, wird beim Eisangeln auch häufig mit der Mormyschka gefischt. Fische werden oft mit dem Gaff gelandet.
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Brandungsangeln erfolgt vom Strand, einer Seebrücke oder von der Klippe aus. Dabei wird mit relativ schweren Gewichten (typisch 100-250 g) gearbeitet. Der Köder wird (meist Wattwurm oder Fischfetzen) möglichst weit ausgeworfen, oft über 100 m weit. Klassische Rutenlängen sind 3,9 m und 4,2 m. Zur Steigerung der Wurfweite finden spezielle Weitwurfvorfächer Verwendung. Diese dienen hauptsächlich zur Reduzierung des Luftwiderstandes und zur Stabilisierung des Vorfaches. Da die Fliehkräfte beim Wurf so groß werden können, dass die Angelschnur überlastet wird und reißen kann, werden sogenannte Schlagschnüre erhöhter Festigkeit in doppelter Rutenlänge als Vorschnur genutzt. Typische Zielfische in Deutschland sind der Dorsch und die diversen Plattfische. Als Beifang werden aber auch Aale und Aalmuttern gefangen.
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Es gibt verschiedene Angelmethoden. Allen gemeinsam ist, dass der Fisch dazu gebracht wird, einen Haken aufzunehmen, der ihn an die Schnur bindet, so dass er aus dem Wasser gezogen werden kann. Da alle Fische fressen müssen, können prinzipiell auch alle Fische geangelt werden. Manche Fischarten nehmen ins Wasser geworfene blanke Haken sofort an, weil sie nicht zwischen diesen und Futter unterscheiden können. Die übrigen Fische müssen mit einem Köder getäuscht werden, der den Haken kaschiert. Nur wenige Fischarten sind sehr schwer zu täuschen. Die Täuschung ist auch umso leichter, je aufgeregter die Fische sind, weshalb sie oft angefüttert werden, um ihren Futterneid zu schüren und um sie an eine beliebige Angelstelle anzulocken.
Die Angelmethoden unterscheiden sich in der Art und Weise, wie und wo der Fisch an den Haken gebracht wird.
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