Schweiz
Das schweizerische Bundesgesetz, gibt die allgemeinen Rahmenbedinungen, für die Fischerei vor. Die Kantone bestimmen aber über die Feinheiten (Schonmass, Schonzeit, erlaubtes und verbotenes Angelzubehör, und weiteres) selbst. Das heisst für die Fischer, daß in jedem Kanton, selten sogar an jedem See, andere Bestimmungen gültig sind. Dafür kennen die meisten Kantone das sogenannte Freiangelrecht. Das bedeutet mit einer Zapfenrute, die eine Anbissstelle hat, darf man ohne Patent angeln. Die Patentkosten und die Voraussetzungen um ein Patent zu erwerben sind je nach Kanton unterschiedlich.