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Rechtliche Grundlagen

Das Angeln unterliegt grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung.

Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere:

  1. Einen gültigen Fischereischein, diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland).
  2. Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein, dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.

Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelverein) erworben werden. Dabei besteht die Möglichkeit das Gewässergrundstück einschließlich dem Fischereirecht zu pachten oder nur das Fischereirecht. Angelvereine pachten oft das Fischereirecht für viele Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals milder) als die Landesgesetze sein können. Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.

Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dies beruht meist auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.

Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.

Das so genannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt als Fischwilderei und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Geschrieben von admin am 23. Mai 2008 | Abgelegt unter Angelschein | Keine Kommentare