In Finnland dürfen alle Personen unter 16 Jahren kostenfrei angeln. Personen über 16 Jahren müssen einen Angelschein kaufen, der 30 € kostet und 3 Jahre gültig ist. Darüber hinaus ist nach dem Jedermannsrecht jedermann das Angeln mit natürlichen Ködern erlaubt. Nur für das Angeln mit künstlichen Ködern bedarf es einer Bewilligung die sich je nach Ort und Klassierung des Gebiets (Naturschutzgebiet etc.) unterscheidet.
Tags: angeln, Finnland, rechtliches, Urlaub
Das schweizerische Bundesgesetz, gibt die allgemeinen Rahmenbedinungen, für die Fischerei vor. Die Kantone bestimmen aber über die Feinheiten (Schonmass, Schonzeit, erlaubtes und verbotenes Angelzubehör, und weiteres) selbst. Das heisst für die Fischer, daß in jedem Kanton, selten sogar an jedem See, andere Bestimmungen gültig sind. Dafür kennen die meisten Kantone das sogenannte Freiangelrecht. Das bedeutet mit einer Zapfenrute, die eine Anbissstelle hat, darf man ohne Patent angeln. Die Patentkosten und die Voraussetzungen um ein Patent zu erwerben sind je nach Kanton unterschiedlich.
Tags: angeln, Erlaubnis, rechtliches, Schweiz, Urlaub